Die Barrierefreiheit im Internet verfolgt das Ziel, die Internetangebote auch für behinderte* Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar zu machen. Richtlinien und Normen unterschiedlicher Prioritäten sind in der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung
(BITV) festgelegt.
Wenige einfach überprüfbare Punkte sind wie folgt:
Alternativtexte: Jedes Nicht-Text-Element soll mit einem Alternativtext versehen werden. Diese Texte informieren über die Funktion bzw. den Inhalt des jeweiligen Elements und erscheinen wenn der Cursor über dem jeweiligen Objekt steht.
Skalierbarkeit der Schrift: Die Skalierbarkeit der Texte über die Tastaturkürzel ist für das individuelle Anpassen der Schriftgröße von Bedeutung. Schriften, die als Bilder eingefügt sind, können nicht skaliert werden und stellen ein Problem für sehbehinderte Menschen dar.
Browserfenster: Die Verwendung von Pop-Ups bzw. neuen Browserfenster soll vermieden werden, da dies zu einer Desorientierung der User/innen führen kann. Sollten sich dennoch weitere Browserfenster öffnen, so müssen die Nutzer/innen darauf hingewiesen werden.
Auszeichnung von Verlinkungen: Verlinkungen müssen eindeutig identifizierbar sein. Das heißt, sie sollen bereits im Link nähere Auskunft zum weiterführenden Inhalt geben (z.B. „Weitere Informationen zum Thema Barrierefreiheit“ anstatt „Weiter“). Bei Hyperlinks, also Verlinkungen, die auf Websites außerhalb der Plattform verweisen, soll auch dies von den internen Links unterschieden werden.
Farbkontrast: Die Texte sollen sich zur Hintergrundfarbe so abheben, dass sie auch auf einem Schwarz-Weiß-Bildschirm und bei der Betrachtung durch Menschen mit Farbfehlsichtigkeit ausreichend kontrastieren.
Unabhängigkeit von Eingabegerät: Für Menschen mit manuell-motorischen Einschränkungen ist die Navigation über die Tastatur unabdingbar. Navigationselemente, Formulare und Überschriften sollen über die Tastatur ansteuerbar sein.
Ausführlichere Informationen zu den Bestimmungen gibt es auf:
Web for All
Einfach für Alle
Bundesministerium der Justiz
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*Behinderte Menschen sind Menschen, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt sind (vgl. nach dem Behindertengleichstellungsgesetz § 3).
Elke Puchleitner - 28. Sep, 15:39